Mit einem Legat bedrohtem Kulturgut neues Leben geben!

Legate

Was macht die Stiftung?

Die Stiftung zur Erhaltung schweizerischen Kulturgutes ist eine gemeinnützige Stiftung und untersteht der Aufsicht des Bundes. Seit über 15 Jahren helfen wir schützenswerte schweizerische Kulturgüter zu retten und unbeschadet an die nachfolgenden Generationen zu übergeben. Dabei setzt sich die Stiftung insbesondere auch für weniger bekannte historische Objekte ein, welche es schwer haben, die für Sanierungen oder Renovationen notwendigen Mittel zu beschaffen. Es sind gerade auch die kleineren Werke unserer Vorfahren, welche die kulturelle Vielfalt unseres Landes widerspiegeln. Eine Liste mit aktuellen Projekten, welche von unserer Stiftung unterstützt wurden, finden Sie hier.


Warum ein Legat?

Um die notwendigen Mittel zur Unterstützung wichtiger Projekte aufzubringen, sind wir neben Spenden von kulturbewussten Menschen zusätzlich auf Legate angewiesen. Diese finanzieren einen wichtigen Teil der projektbezogenen Ausgaben.

Konkret können Sie unsere Stiftung unterstützen und dabei zur Erhaltung schweizerischer Kulturgüter beitragen, indem Sie unsere Organisation im Testament mit einem bestimmten Betrag berücksichtigen (Legat oder Vermächtnis mittels Verfügung). So können Sie zu Lebzeiten selbst bestimmen, welche Person oder welche Organisation, die Ihnen am Herzen liegt später einmal begünstigt werden soll. Vor allem wenn Sie keine Kinder oder Ehepartner haben, wird sonst Ihr Erbe an entfernte Verwandte verteilt oder dem Staat vermacht.


Wie verfasse ich ein Testament?

Folgende Schritte müssen Sie beim Verfassen eines Testaments beachten:

  1. Schreiben Sie in der Überschrift den Begriff ‚Testament‘ oder ‚letztwillige Verfügung‘
  2. Verfassen Sie das Testament handschriftlich und unterschreiben Sie das Dokument mit Ort/Datum
  3. Ehepartner müssen je ein eigenes Testament verfassen
  4. Gesetzliche Pflichtteile dürfen nicht verletzt werden. Der überlebende Ehegatte und die Kinder sind Haupterben. Informieren Sie sich bei uns über die sogenannte ‚frei verfügbare Quote‘.
  5. Führen Sie die Organisation, welche Sie begünstigen möchten, mit Namen und vollständiger Adresse auf
  6. Hinterlegen Sie das Testament an einem sicheren Ort und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen
  7. Sie können ein Testament jederzeit wieder abändern
Testament.pdf

Wie wird mein Nachlass besteuert?

Die Stiftung zur Erhaltung schweizerischen Kulturgutes ist von der Erbschaftssteuer befreit. Alle anderen Begünstigten müssen in der Regel, je nach Verwandtschaftsgrad, Steuern zahlen.

 

 

Wie kann ich mit der Stiftung in Kontakt treten?

Wenden Sie sich bei Fragen zu Legaten oder für weitere Informationen zur Stiftung an Frau Luana Huwyler, Leiterin der Geschäftsstelle, Seeburgstrasse 18, 6006 Luzern, Telefon 041 371 07 43.

Broschüre